Allergene Beschreibung und Produkte
1.Getreideprodukte (Glutenhaltig)
Roggen, Weizen, Gerste, Dinkel, Grünkern, Emmer, Einkorn, Kamut, Triticale und daraus hergestellte Erzeugnisse, also Stärke, Brot, Nudeln, Panaden, Wurstwaren, Desserts etc.. Ausgenommen sind Glukosesirup auf Weizen- und Gerstenbasis.
2.Fisch
Betroffen sind alle Süß- und Salzwasserfischarten, Kaviar, Fischextrakte,
Würzpasten, Saucen etc.. Ganz genau genommen müsste auch
ausgewiesen werden, wenn Produkte von Tieren verarbeitet werden, die
mit Fischmehl gefüttert wurden.
3.Krebstiere
Garnelen, Hummer, Krebse, Scampi, Shrimps, Langusten und sämtliche
daraus gewonnenen Erzeugnisse. Wer also in seinen Gerichten asiatische
Gewürzmischung oder Paste mit Extrakten aus Krebstieren verwendet,
muss das deklarieren.
4.Schwefeldioxide und Sulfite
Sulfite entstehen entweder natürlich bei der Fermentation – zum Beispiel in Wein oder Essig – oder werden bestimmten Lebensmitteln als Konservierungsstoff zugesetzt, etwa in Trockenfrüchten, Kartoffelprodukten oder verarbeiteten Fleisch- und Fischwaren. Ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l müssen Sulfite in der EU verpflichtend auf der Verpackung deklariert werden.
Da Sulfite empfindliche Personen belasten können (z. B. durch Asthmaanfälle, Hautreaktionen oder Magen-Darm-Beschwerden), ist die Kennzeichnung besonders wichtig.
Wichtiger Hinweis:
Bei unseren Produkten setzen wir keine künstlichen Zusatzstoffe ein. Dennoch können in einzelnen Zutaten wie Essig oder Wein Sulfite von Natur aus enthalten sein.
5.Sellerie
Sowohl Knolle als auch Staude müssen deklariert werden, egal in welchem
Aggregatzustand sie zum Gast wandern. Als Gewürz in Fertiggerichten,
in Dressings, Ketchup, Saucen.
6.Milch und Laktose
Erzeugnisse wie Butter, Käse, Margarine etc. und Produkte, in denen
Milch und /oder Laktose vorkommt, also etwa Brot-, Backwaren,
Wurstwaren, Pürees, Suppen oder Saucen. Ausgenommen sind Molke
zur Herstellung von alkoholischen Destillaten und Lactit.
7.Sesamsamen
Sesam, oute dich! Und zwar egal, ob im Rohzustand, als Öl oder Paste,
in Gebäck, Marinaden, Dressings, Falafel, Müsli, Hummus.
8.Nüsse
Wichtig: Einzelnes Produkt namentlich nennen!
Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse / Cashewnüsse, Pekan
Nüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- / Queenslandnüsse sowie
sämtliche daraus gewonnenen Erzeugnisse außer Nüssen zur Herstellung
von alkoholischen Destillaten.
9.Erdnüsse
Alle Erzeugnisse aus Erdnüssen wie Erdnussöl und –Butter; Vorkommen
in Gebäck und Kuchen, Desserts, vorfrittierten Produkten wie Pommes
Frites oder Rösti, Aufstrichen, Füllungen etc.
10.Eier
Als Flüssigei, Lecithin oder (Ov) Albumin und so, wie es in Mayonnaise,
Panaden, Dressings, Kuchen, Suppen, Saucen, Nudeln, Glasuren und natürlich
generell bei allen Eier-Speisen vorkommt.
11.Lupinen
Lupinensamen, Lupinenmehl, Milch, Tofu und Konzentrat, wie es sich in
Brot- und Backwaren, Nudeln, Gewürzen, Würsten, Aufstrichen oder
Süßspeisen findet.
12.Senf
Betroffen sind hier sowohl Senfkörner als auch Pulver und alle daraus
gewonnenen Erzeugnisse wie Dressings, Marinaden, Currys, Wurstwaren,
Aufstriche, Gewürzmischungen etc.
13.Soja
Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, also etwa Miso, Sojasauce,
Sojaöl, Gebäck, Marinaden, Kaffeeweißer, Suppen, Saucen, Dressings.
Ausgenommen ist vollständig raffiniertes Sojabohnen-Öl/-Fett.
14.Weichtiere
Schnecken, Tintenfisch, Austern, Muscheln und alle Erzeugnisse, in denen
Weichtiere oder Spuren von ihnen enthalten sind, also Gewürzmischungen,
Saucen, asiatische Spezialitäten, Salate oder Pasten.
- Sulfite sind chemische Verbindungen (Salze und Ester der schwefligen Säure), die als Konservierungsmittel in Lebensmitteln wie Wein, Trockenobst und Kartoffelprodukten eingesetzt werden, um sie vor Bakterien, Hefen und Schimmel zu schützen und eine Oxidation zu verhindern. Sie kommen auch natürlich bei der Fermentation vor, beispielsweise in Wein. Menschen mit empfindlichem Stoffwechsel können auf Sulfite mit Symptomen wie Asthmaanfällen, Hautrötungen oder Magen-Darm-Beschwerden reagieren, weshalb sie in der EU auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet werden müssen.