Allergene Beschreibung und Produkte

 

1.Getreideprodukte (Glutenhaltig)

 

Roggen, Weizen, Gerste, Dinkel, Grünkern, Emmer, Einkorn, Kamut, Triticale und daraus hergestellte Erzeugnisse, also Stärke, Brot, Nudeln, Panaden, Wurstwaren, Desserts etc.. Ausgenommen sind Glukosesirup auf Weizen- und Gerstenbasis.

 

2.Fisch

 

Betroffen sind alle Süß- und Salzwasserfischarten, Kaviar, Fischextrakte,

Würzpasten, Saucen etc.. Ganz genau genommen müsste auch

ausgewiesen werden, wenn Produkte von Tieren verarbeitet werden, die

mit Fischmehl gefüttert wurden.

 

3.Krebstiere

 

Garnelen, Hummer, Krebse, Scampi, Shrimps, Langusten und sämtliche

daraus gewonnenen Erzeugnisse. Wer also in seinen Gerichten asiatische

Gewürzmischung oder Paste mit Extrakten aus Krebstieren verwendet,

muss das deklarieren.

 

4.Schwefeldioxide und Sulfite

 

Sulfite entstehen entweder natürlich bei der Fermentation – zum Beispiel in Wein oder Essig – oder werden bestimmten Lebensmitteln als Konservierungsstoff zugesetzt, etwa in Trockenfrüchten, Kartoffelprodukten oder verarbeiteten Fleisch- und Fischwaren. Ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l müssen Sulfite in der EU verpflichtend auf der Verpackung deklariert werden. 

Da Sulfite empfindliche Personen belasten können (z. B. durch Asthmaanfälle, Hautreaktionen oder Magen-Darm-Beschwerden), ist die Kennzeichnung besonders wichtig. 

Wichtiger Hinweis:
Bei unseren Produkten setzen wir keine künstlichen Zusatzstoffe ein. Dennoch können in einzelnen Zutaten wie Essig oder Wein Sulfite von Natur aus enthalten sein. 

 

5.Sellerie

 

Sowohl Knolle als auch Staude müssen deklariert werden, egal in welchem

Aggregatzustand sie zum Gast wandern. Als Gewürz in Fertiggerichten,

in Dressings, Ketchup, Saucen.

 

6.Milch und Laktose

 

Erzeugnisse wie Butter, Käse, Margarine etc. und Produkte, in denen

Milch und /oder Laktose vorkommt, also etwa Brot-, Backwaren,

Wurstwaren, Pürees, Suppen oder Saucen. Ausgenommen sind Molke

zur Herstellung von alkoholischen Destillaten und Lactit.

 

7.Sesamsamen

 

Sesam, oute dich! Und zwar egal, ob im Rohzustand, als Öl oder Paste,

in Gebäck, Marinaden, Dressings, Falafel, Müsli, Hummus.

8.Nüsse

 

Wichtig: Einzelnes Produkt namentlich nennen!

Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse / Cashewnüsse, Pekan

Nüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- / Queenslandnüsse sowie

sämtliche daraus gewonnenen Erzeugnisse außer Nüssen zur Herstellung

von alkoholischen Destillaten.

 

9.Erdnüsse

 

Alle Erzeugnisse aus Erdnüssen wie Erdnussöl und –Butter; Vorkommen

in Gebäck und Kuchen, Desserts, vorfrittierten Produkten wie Pommes

Frites oder Rösti, Aufstrichen, Füllungen etc.

 

10.Eier

 

Als Flüssigei, Lecithin oder (Ov) Albumin und so, wie es in Mayonnaise,

Panaden, Dressings, Kuchen, Suppen, Saucen, Nudeln, Glasuren und natürlich

generell bei allen Eier-Speisen vorkommt.

 

11.Lupinen

 

Lupinensamen, Lupinenmehl, Milch, Tofu und Konzentrat, wie es sich in

Brot- und Backwaren, Nudeln, Gewürzen, Würsten, Aufstrichen oder

Süßspeisen findet.

 

12.Senf

 

Betroffen sind hier sowohl Senfkörner als auch Pulver und alle daraus

gewonnenen Erzeugnisse wie Dressings, Marinaden, Currys, Wurstwaren,

Aufstriche, Gewürzmischungen etc.

 

13.Soja

 

Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, also etwa Miso, Sojasauce,

Sojaöl, Gebäck, Marinaden, Kaffeeweißer, Suppen, Saucen, Dressings.

Ausgenommen ist vollständig raffiniertes Sojabohnen-Öl/-Fett.

 

14.Weichtiere

 

Schnecken, Tintenfisch, Austern, Muscheln und alle Erzeugnisse, in denen

Weichtiere oder Spuren von ihnen enthalten sind, also Gewürzmischungen,

Saucen, asiatische Spezialitäten, Salate oder Pasten.

 

  •  Sulfite sind chemische Verbindungen (Salze und Ester der schwefligen Säure), die als Konservierungsmittel in Lebensmitteln wie Wein, Trockenobst und Kartoffelprodukten eingesetzt werden, um sie vor Bakterien, Hefen und Schimmel zu schützen und eine Oxidation zu verhindern. Sie kommen auch natürlich bei der Fermentation vor, beispielsweise in Wein. Menschen mit empfindlichem Stoffwechsel können auf Sulfite mit Symptomen wie Asthmaanfällen, Hautrötungen oder Magen-Darm-Beschwerden reagieren, weshalb sie in der EU auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet werden müssen.